Fahr­kos­ten­über­nah­me

Infor­mie­ren Sie sich hier über das The­ma Fahrkostenübernahme

▼ Pri­vat­per­so­nen

 

Sie kön­nen unse­ren Ser­vice als Pri­vat­per­son nut­zen und die Fahrt bar oder per Rech­nung beglei­chen. Hier­für berech­nen wir im inner­städ­ti­schen Bereich eine Pau­scha­le. Für Fahr­ten außer­orts erstel­len wir Ihnen ein Pau­schal­an­ge­bot, das von der gefah­re­nen Kilo­me­ter­lauf­leis­tung abhän­gig ist. Um Ihnen ein Ange­bot zu erstel­len, benö­ti­gen wir fol­gen­de Angaben:

  • Gewünsch­ter Abhol­ort (Stra­ße, Haus­num­mer, PLZ und Wohn­ort), Datum und Uhrzeit
  • Gewünsch­ter Ziel­ort (Stra­ße, Haus­num­mer, PLZ und Wohn­ort), Datum und Anga­ben zur Uhrzeit

Wir berech­nen die gefah­re­nen Kilo­me­ter mit­tels eines Rou­ten­be­rech­nungs­pro­gramm immer von unse­rem jewei­li­gen Betriebs­stand­ort, über den von Ihnen gewünsch­ten Abhol­ort, den gewünsch­ten Ziel­ort und wie­der zurück bis zu unse­rem jewei­li­gen Betriebs­stand­ort. So ent­steht am Ende der Fest- bzw. Pau­schal­preis. Sie kön­nen sich im Vor­we­ge — z. B. bei goog­le maps — über die Anzahl der gefah­re­nen Kilo­me­ter informieren.

 

▼ Öffent­li­che Kostenübernahme

 

Das Sozi­al­amt kann die Kos­ten für die regel­mä­ßi­ge Inan­spruch­nah­me eines Behin­der­ten­fahr­diens­tes als Hil­fe zur Teil­ha­be am gemein­schaft­li­chen und kul­tu­rel­len Leben über­neh­men. Dies ist bei­spiels­wei­se dann der Fall, wenn wegen der Art und der Schwe­re der Behin­de­rung öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel nicht genutzt wer­den kön­nen. Die von den Städ­ten und Krei­sen erlas­se­nen Benut­zungs­re­ge­lun­gen sind aller­dings nicht ein­heit­lich. Infor­ma­tio­nen zur Kos­ten­über­n­ha­me erhal­ten Sie direkt bei Ihrer Stadt oder Gemein­de. Las­sen Sie sich hier auch ger­ne die Durch­wahl der zustän­di­gen ört­li­chen Behin­der­ten­be­auf­trag­ten geben, die­se wer­den Sie voll­um­fas­send und neu­tral beraten.

 

▼ Kos­ten­über­nah­me der Krankenkassen

 

Wenn die Fahr­ten im Zusam­men­hang mit einer Leis­tung der Kran­ken­kas­se aus medi­zi­ni­scher Sicht zwin­gend not­wen­dig sind, über­neh­men die Kas­sen die Kos­ten. Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kön­nen neben den Kos­ten zur sta­tio­nä­ren Behand­lung auch die Kos­ten für Fahr­ten zur ambu­lan­ten Behand­lung über­nom­men wer­den. Ins­be­son­de­re betrifft dies z. B. Fahr­ten zur Strah­len­the­ra­pie, zur Che­mo­the­ra­pie und zur ambu­lan­ten Dialysebehandlung.

Schwer­be­hin­der­te bekom­men die Kos­ten für Fahr­ten zur ambu­lan­ten Behand­lung erstat­tet, wenn:

  • sie einen Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis mit dem
    Merk­zei­chen “aG” (außer­ge­wöhn­li­che Geh­be­hin­de­rung), “Bl” (blind) oder “H” (hilf­los) besit­zen oder
  • Pfle­ge­grad 3 mit dau­er­haf­ter
    Mobi­li­täts­be­ein­träch­ti­gung oder
  • Pfle­ge­grad 4 bzw. 5 nach­wei­sen können

Auch wenn Sie kei­nen Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis mit den rele­van­ten Merk­zei­chen haben, kann Ihre Kran­ken­kas­se bei Vor­lie­gen einer ver­gleich­bar schwe­ren Beein­träch­ti­gung der Mobi­li­tät, Fahr­ten zur ambu­lan­ten Behand­lung geneh­mi­gen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie beim Bun­des­ge­sund­heits­amt.

Was ist für Sie zu beachten? 

Wir benö­ti­gen von Ihnen in jedem Fall vor (!) Fahrt­an­tritt eine “Ver­ord­nung einer Kran­ken­be­för­de­rung”, die Ihr behan­deln­der Arzt ausstellt.

In fol­gen­den Fäl­len benö­ti­gen Sie zusätz­lich vor (!) Fahrt­an­tritt eine Geneh­mi­gung Ihrer Krankenkasse:

  • bei hoch­fre­quen­ten Behand­lung, wie z.B. Dia­ly­se, Strah­len- oder Chemotherapie
  • bei dau­er­haf­ten Mobi­li­täts­be­ein­träch­ti­gung und einer Behand­lungs­dau­er von min­des­tens 6 Monaten
  • bei einer Fahrt mit dem Kran­ken­trans­port­wa­gen (über Ret­tungs­dienst­leit­stel­le, Feu­er­wehr­lei­stel­le oder ähn­li­che Anbieter)

Mög­li­cher­wei­se haben Sie einen Eigen­an­teil zu zah­len, den Sie bit­te direkt beim Fah­rer bezah­len (je nach Ent­fer­nung 5 bis max. 10 Euro).

Wich­tig: Soll­te die geneh­mig­te Ver­ord­nung nicht vor­lie­gen bzw. feh­ler­haft sein, dür­fen wir nicht mehr im Nach­hin­ein mit Ihrer Kran­ken­kas­se abrech­nen, son­dern müs­sen Ihnen die Fahrt lei­der voll­stän­dig pri­vat in Rech­nung stel­len. Anschlie­ßend kön­nen Sie die Kos­ten bei Ihrer Kran­ken­kas­se pri­vat gel­tend machen.

Zur Ver­mei­dung von unnö­ti­gen Kos­ten ach­ten Sie bit­te dar­auf, dass aus­schließ­lich “Taxi/Mietwagen” oder im Feld “Sons­ti­ge” Medi­Car ein­ge­tra­gen wur­de. Sind Sie auf das Hilfs­mit­tel Roll­stuhl ange­wie­sen sein, ach­ten Sie bit­te unbe­dingt dar­auf, dass auch hier ein Kreuz gesetzt wurde.

Das neue Ver­ord­nungs­mus­ter kön­nen Sie hier sehen:

 

▼ Fahr­ten zur Schule/Kita

 

Wenn Sie unse­ren Fahr­ser­vice als Schul­bus nut­zen möch­ten, wen­den Sie sich bit­te an das jewei­li­ge Schul­amt. Hier wird man Ihnen die Vor­aus­set­zun­gen nen­nen und Ihnen einen Bescheid zukom­men las­sen. Erst wenn wir die Genehmigung/Kostenzusage der jewei­li­gen Behör­de haben, dür­fen wir Ihr Kind ent­spre­chend beför­dern. Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Sie auch als Selbst­zah­ler den Ser­vice nutzen.

 

 

Sie haben wei­te­re Fragen?

Dann rufen Sie in der Zeit von Mon­tag bis Frei­tag zwi­schen 07:00 — 16:00 Uhr ger­ne an: (04321) 2099 2099 bzw. (0431) 66 11 45 0. Sie kön­nen uns auch eine E‑Mail an service@medi-car.info sen­den oder das fol­gen­de Kon­takt­for­mu­lar nutzen.

Fra­ge zu Kos­ten bzw. Kostenübernahme




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