Informieren Sie sich hier über das Thema Fahrkostenübernahme
▼ Privatpersonen
Sie können unseren Service als Privatperson nutzen und die Fahrt bar oder per Rechnung begleichen. Hierfür berechnen wir im innerstädtischen Bereich eine Pauschale. Für Fahrten außerorts erstellen wir Ihnen ein Pauschalangebot, das von der gefahrenen Kilometerlaufleistung abhängig ist. Um Ihnen ein Angebot zu erstellen, benötigen wir folgende Angaben:
- Gewünschter Abholort (Straße, Hausnummer, PLZ und Wohnort), Datum und Uhrzeit
- Gewünschter Zielort (Straße, Hausnummer, PLZ und Wohnort), Datum und Angaben zur Uhrzeit
Wir berechnen die gefahrenen Kilometer mittels eines Routenberechnungsprogramm immer von unserem jeweiligen Betriebsstandort, über den von Ihnen gewünschten Abholort, den gewünschten Zielort und wieder zurück bis zu unserem jeweiligen Betriebsstandort. So entsteht am Ende der Fest- bzw. Pauschalpreis. Sie können sich im Vorwege — z. B. bei google maps — über die Anzahl der gefahrenen Kilometer informieren.
▼ Öffentliche Kostenübernahme
Das Sozialamt kann die Kosten für die regelmäßige Inanspruchnahme eines Behindertenfahrdienstes als Hilfe zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben übernehmen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn wegen der Art und der Schwere der Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht genutzt werden können. Die von den Städten und Kreisen erlassenen Benutzungsregelungen sind allerdings nicht einheitlich. Informationen zur Kostenübernhame erhalten Sie direkt bei Ihrer Stadt oder Gemeinde. Lassen Sie sich hier auch gerne die Durchwahl der zuständigen örtlichen Behindertenbeauftragten geben, diese werden Sie vollumfassend und neutral beraten.
▼ Kostenübernahme der Krankenkassen
Wenn die Fahrten im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind, übernehmen die Kassen die Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können neben den Kosten zur stationären Behandlung auch die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung übernommen werden. Insbesondere betrifft dies z. B. Fahrten zur Strahlentherapie, zur Chemotherapie und zur ambulanten Dialysebehandlung.
Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung erstattet, wenn:
- sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem
Merkzeichen “aG” (außergewöhnliche Gehbehinderung), “Bl” (blind) oder “H” (hilflos) besitzen oder - Pflegegrad 3 mit dauerhafter
Mobilitätsbeeinträchtigung oder - Pflegegrad 4 bzw. 5 nachweisen können
Auch wenn Sie keinen Schwerbehindertenausweis mit den relevanten Merkzeichen haben, kann Ihre Krankenkasse bei Vorliegen einer vergleichbar schweren Beeinträchtigung der Mobilität, Fahrten zur ambulanten Behandlung genehmigen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesgesundheitsamt.
Was ist für Sie zu beachten?
Wir benötigen von Ihnen in jedem Fall vor (!) Fahrtantritt eine “Verordnung einer Krankenbeförderung”, die Ihr behandelnder Arzt ausstellt.
In folgenden Fällen benötigen Sie zusätzlich vor (!) Fahrtantritt eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse:
- bei hochfrequenten Behandlung, wie z.B. Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie
- bei dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung und einer Behandlungsdauer von mindestens 6 Monaten
- bei einer Fahrt mit dem Krankentransportwagen (über Rettungsdienstleitstelle, Feuerwehrleistelle oder ähnliche Anbieter)
Möglicherweise haben Sie einen Eigenanteil zu zahlen, den Sie bitte direkt beim Fahrer bezahlen (je nach Entfernung 5 bis max. 10 Euro).
Wichtig: Sollte die genehmigte Verordnung nicht vorliegen bzw. fehlerhaft sein, dürfen wir nicht mehr im Nachhinein mit Ihrer Krankenkasse abrechnen, sondern müssen Ihnen die Fahrt leider vollständig privat in Rechnung stellen. Anschließend können Sie die Kosten bei Ihrer Krankenkasse privat geltend machen.
Zur Vermeidung von unnötigen Kosten achten Sie bitte darauf, dass ausschließlich “Taxi/Mietwagen” oder im Feld “Sonstige” MediCar eingetragen wurde. Sind Sie auf das Hilfsmittel Rollstuhl angewiesen sein, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass auch hier ein Kreuz gesetzt wurde.
Das neue Verordnungsmuster können Sie hier sehen:
▼ Fahrten zur Schule/Kita
Wenn Sie unseren Fahrservice als Schulbus nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Schulamt. Hier wird man Ihnen die Voraussetzungen nennen und Ihnen einen Bescheid zukommen lassen. Erst wenn wir die Genehmigung/Kostenzusage der jeweiligen Behörde haben, dürfen wir Ihr Kind entsprechend befördern. Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler den Service nutzen.
Sie haben weitere Fragen?
Dann rufen Sie in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 07:00 — 16:00 Uhr gerne an: (04321) 2099 2099 bzw. (0431) 66 11 45 0. Sie können uns auch eine E‑Mail an service@medi-car.info senden oder das folgende Kontaktformular nutzen.