Du hast Freude am Umgang mit Menschen, bist ein herzlicher und hilfsbereiter Mensch, fährst gerne Auto, legst Wert auf ein angenehmes Betriebsklima und arbeitest gerne eigenverantwortlich?
Außerdem suchst Du eine sinnstiftende Beschäftigung und möchtest vielleicht auch das Gefühl haben ein wichtiger Teil eines Teams zu sein?
Dann bist Du bei uns herzlich willkommen!
Sende uns aus Gründen der Nachhaltigkeit möglichst keine Bewerbungen in Papierform, sondern nutze bitte unser standardisiertes Online-Formular.
Hierfür klickst Du einfach auf den jeweiligen Text unterhalb der Stellenbeschreibung:
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Wir freuen uns über jede Bewerbung.
Über den Eingang Deiner Online-Bewerbung erhätlst Du im Anschluss eine automatische Bestätigung.
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Rufe uns an: (04321) 2099 2099. Unser Hotline hilft Dir selbstverständlich und gerne weiter.
Aktuelle Stellenangebote:
(Stand 20.08.2021)
Bereich Neumünster
Neumünster: Teilzeitkraft und Minijobber in der Personenbeförderung (Klasse B, ehemals Klasse III)
Wir suchen eine zeitlich flexible Teilzeitkraft (ca. 20 Std./Woche) oder einen Minijobber. Dein Arbeitsgebiet umfasst die Beförderung von beeinträchtigten Menschen in Neumünster und Umland, vor allen Dingen werden Rollstuhlfahrer befördert.
Das Arbeitsaufkommen kann variieren und orientiert sich an den Bedürfnissen unserer Fahrgäste.
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung für diesen durchaus sehr interessanten und abwechslungsreichen Job.
Neumünster: Aushilfe mit Führerschein Klasse D
Zur Erweiterung unseres Berufskraftfahrerpools suchen wir qualifizierte Mitarbeiter mit der Klasse D, gerne auch zur gelegentlichen Aushilfe (Minijob). Ihr Aufgabenfeld umfasst die Beförderung von Fahrgästen entweder mit einem Kleinbus oder einem Minibus (21-Sitzer). Dabei kann es sich sowohl um die Beförderung auf vorgegebener Strecken, als auch um Gelegenheitsverkehr handeln. Die Kosten zur Aufrechterhaltung der Klasse D (für die gewerbliche Nutzung) erforderlichen Module, werden von uns übernommen.
Neumünster: Teilzeitkraft für Fahrten am Wochenende (Klasse B, ehemals Klasse III)
Wir suchen zeitlich flexible Teilzeitkräfte für das Wochenende (Samstag oder Sonntag) und/oder an Feiertagen. Dein Arbeitsgebiet umfasst die Beförderung von beeinträchtigten Menschen in Neumünster und Umland nach Vorbestellung durch den Kunden oder dessen Beauftragten. Hierzu gehören neben Fahrten zur Dialyse auch private Fahrten, wie z.B. zum Gottesdienst, Kaffeekränzchen, Geburtstagsfeiern, kleine Ausflüge, etc. Die Aufträge können bei uns bis Freitags bestellt werden.
Dein Arbeitsplan richtet sich dann nach den eingegangen Bestellungen. Eine Bereithaltung ist weder möglich noch notwendig, daher fällt auch keine Bereitschaftszeit an.
Bereich Flensburg
Flensburg: Fahrer/innen in der Personenbeförderung (Klasse B, ehemals Klasse III)
Für die schultägliche Beförderung von Kindern suchen wir, häufig aus Gründen der Altersfluktuation oder zur Erweiterung des bestehenden Teams, neue Kolleginnen und Kollegen aus Flensburg und der näheren Umgebung.
Deine Aufgabe besteht in der morgendlichen Durchführung von Fahrten zwischen dem Wohnort und der Schule, sowie dessen mittagliche bzw. nachmittagliche Rückfahrt. In der Disposition werde diese Fahrten rechtzeitig geplant, so dass es zu möglichst wenig Fahrerwechseln auf den Touren kommt.
Wir freuen uns, wenn Du unser Team mit Deiner Arbeit unterstützen willst und freuen uns auf Deine Initiativbewerbung, gerne auch online.
Bei Fragen stehen wir Dir selbstverständlich und gerne auch telefonisch zur Verfügung. Interesse?
Werde Teil eines tollen Teams in der schönsten nördlichsten Stadt Deutschlands!
Wir freuen uns auf Deine Unterstützung und auf Deine Bewerbung.
Die Vergütung richtet sich nach dem aktuellen Tariftreuelohn des Landes Schleswig-Holstein.
Zur Online Bewerbung
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Bereich Kreis Ostholstein/ Eutin/ Lübeck
Eutin/Ostholstein/ Lübeck: Fahrer/innen in der Schülerbeförderung (Klasse B, ehemals Klasse III)
Zur Erweiterung oder auch aus Gründen der Altersfluktuation unseres bestehenden Teams suchen wir neue Kolleginnen und Kollegen in der Schülerbeförderung im Kreis Ostholstein.
Deine Aufgabe besteht in der schultäglichen morgendlichen Beförderung von Kindern vom Wohnort bis zur Schule. Aufgrund verschiedener Schulangebote, kommt es mittags bzw. nachmittags zu jeweils unterschiedlichen Rückfahrzeiten, die wir in der Disposition rechtzeitig planen.
Wir freuen uns, wenn Du unser Team mit Deiner Arbeit unterstützen willst und freuen uns auf Deine Initiativbewerbung, gerne auch online.
Werde Teil eines tollen Teams an unserer schönen Ostseeküste!
Bei Fragen stehen wir Dir selbstverständlich und gerne auch telefonisch zur Verfügung. Interesse? Wir freuen uns auf Deine Unterstützung und auf Deine Bewerbung. Die Vergütung richtet sich nach dem aktuellen Tariftreuelohn des Landes Schleswig-Holstein.
Bereich Kiel
Kiel: Fahrer/innen in der Schülerbeförderung (Klasse B, ehemals Klasse III)
Zur Erweiterung oder auch aus Gründen der Altersfluktuation unseres bestehenden Teams suchen wir neue Kolleginnen und Kollegen in der Landeshauptstadt Kiel.
Deine Aufgabe besteht in der Beförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vom Wohnort bis zum gewünschten Zielort. Aufgrund verschiedener Anforderungen gibt es fixe und variable Arbeitszeiten, die wir in der Disposition rechtzeitig planen. Vorrangig wird Deine Mitarbeit derzeit in der morgendlichen und nachmittaglichen Schülerbeförderung benötigt.
Wir freuen uns, wenn Du unser Team mit Deiner Arbeit unterstützen willst und freuen uns auf Deine Initiativbewerbung, gerne auch online.
Werde Teil eines tollen Teams in unserer schönen Landeshauptstadt Kiel!
Bei Fragen stehen wir Dir selbstverständlich und gerne auch telefonisch zur Verfügung. Interesse? Wir freuen uns auf Deine Unterstützung und auf Deine Bewerbung.
Deine Voraussetzungen:
- Langjährige Fahrerfahrung (Mindestalter: 21 Jahre)
- Führerschein zur Fahrgastbeförderung (keine weitere Fahrprüfung! Bitte lese hierzu auch “Weitere Infos” weiter unten)
- Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Gepflegtes äußeres Erscheinungsbild
- Deutsch fließend in Wort und Schrift
- Zeitliche Flexibilität
- Gerne Erfahrung im Umgang mit beeinträchtigten Menschen/Fahrdienst/Taxi
- Unter 69. Jahre (das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ende des 69. Lebensjahres)
Wir bieten:
- Die Mitarbeit in einem wertschätzenden Team
- Einbringung eigener Ideen und Handlungsvorschläge
- Die Möglichkeit einer Probearbeit, auf Wunsch auch mehrtägig
- Kostenübernahme für die erforderliche Gesundheitsuntersuchung zum Personenbeförderungsschein nach vorheriger Absprache
- Regelmäßige kostenfreie Erste-Hilfe-Kurse (1x pro Jahr)
- Kompetenz aus fast 20 Jahren Erfahrung in der Beförderung beeinträchtigter Menschen
- Branchenübliche Vergütung
Weitere Infos:
Was ist der “Führerschein zur Fahrgastbeförderung”?
Der “Führerschein zur Fahrgastbeförderung” wird umgangsprachlich auch “Personenbeförderungsschein” oder “P‑Schein” genannt. Er beinhaltet keine weiteren Fahrprüfungen und ist daher direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle/ Straßenverkehrsamt zu beantragen. Grundvoraussetzung für die Antragstellung ist zunächst die körperliche und geistige Gesundheit.
Schritt 1: Gesundheitsuntersuchung zum Erwerb des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung beim Facharzt für Betriebsmedizin (z.B. beim BAD). Die Untersuchung beeinhaltet auch eine augenärztliche Untersuchung und einen Reaktionstest. Unter bestimmten Bedingungen übernehmen wir die gesamten Kosten der Untersuchung.
Schritt 2: Beantragung des “Führerschein zur Fahrgastbeförderung” bei der zuständigen Führerscheinstelle/ Straßenverkehrsamt.
Die Ortskundeprüfung für Mietwagen wurde abgeschafft. Nur für das Lenken eines Taxis bleibt die Ortskunde eine notwendige Voraussetzung.
Weitere Informationen zum sogenannten “P‑Schein” erhältst Du hier: P‑Schein Infos
Die meisten Führerscheinstellen/ Straßenverkehrsämter verfügen über detaillierte Informationsblätter. Um die in Ihrer Region richtigen Abläufe einzuhalten, empfehlen wir Dir die vorherige Kontaktaufnahme mit dem für Dich zuständigem Amt.
Warum benötige ich den “Führerschein zur Fahrgastbeförderung”?
Er ist ein Qualitätsmerkmal, sowohl für uns, als auch für Dich als qualifizierter Mitarbeiter. Er ist einer Art Versicherung: Das polizeiliche Führungszeugnis, sowie der Auszug aus dem Verkehrszentralregister sind Zeugnisse Deiner persönlichen Zuverlässigkeit. Die medizinische Untersuchung zeigtDir an an, ob Du körperlich und geistig gesund bist. Mit einem Personenbeförderungsschein zeigst Du nicht nur uns uns, sondern auch Deinen Fahrgästen, dass Du für die Beförderung von Menschen amtlich geeignet bist. Du weißt, dass die Sicherheit der Fahrgäste stets im Mittelpunkt stehen muss. Der bestandene Personenbeförderungsschein ist dafür ein wichtiges Merkmal!
Das selbstständige Fahren ist bei uns ohne Personenbeförderungsschein oder Klasse D nicht mehr möglich! Dies gilt auch für den freigestellten Verkehr. Bei Fragen zu diesem Thema spreche uns bitte an.
Was ist das “erweiterte polizeiliche Führungszeugnis”?
Im erweiterten Führungszeugnis sind weitere Delikte im niedrigen Strafbereich, wie z.B.
- Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht
- Ausbeutung von Prostituierten
- Zuhälterei
- Misshandlung von Schutzbefohlenen
- Menschenhandel
- Kinderhandel
- Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen
- wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie
enthalten.
Teilweise waren diese Delikte bereits auch im „normalen Führungszeugnis“ bisher aufgeführt, allerdings waren in diesen Führungszeugnis nicht aufgeführt:
- Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe
- Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe
Wer kann das “erweiterte polizeiliche Führungszeugnis” verlangen?
Das erweiterte Führungszeugnis kann verlangt werden
- bei erforderlicher Prüfung der Eignung nach § 72 a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
- bei sonstiger beruflicher oder ehrenamtlicher Beaufsichtigung, Betreuung,Erziehung und Ausbildung von Minderjährigen
- Tätigkeiten mit vergleichbaren Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen
Von daher können z.B. für Lehrer, Bademeister, Busfahrer (Schulbus), Mitarbeiter des Jugendamtes, Kindergärtner etc. erweiterte Führungszeugnisse angefordert werden.
Warum das “erweiterte polizeiliche Führungszeugnis”?
Der Schutz von Minderjährigen und beeinträchtigten Fahrgästen besitzt höchste Priorität. Aus diesem Grund ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir auf die Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnis bestehen müssen.