Hier ist Dein neu­er Job!

Du bist ein herz­li­cher und hilfs­be­rei­ter Mensch, fährst sicher Auto, legst Wert auf ein ange­neh­mes Betriebs­kli­ma und möch­test einer sinn­stif­ten­den Beschäf­ti­gung nach­ge­hen? Dann bist Du so gut wie eingestellt!

Unse­re Benefits:

  • Du erhältst einen Stun­den­lohn von 12,50 EUR
  • Du nimmst am regel­mä­ßi­gen Fah­rer­früh­stück teil
  • Wir über­neh­men die Kos­ten für Dei­nen Gesund­heits­check und Dei­ne Arbeitskleidung
  • Du nimmst an regel­mä­ßi­gen Schu­lun­gen der Ers­ten Hil­fe teil
  • Wäh­rend Dei­ner Schicht arbei­test Du selbst­stän­dig und eigenverantwortlich

Noch Fra­gen? Ruf´uns an: 04321 2099 2099

 

Bereich Neu­müns­ter

Neu­müns­ter: Bus­be­glei­tung (m/w/d) in der Schü­ler­be­för­de­rung, ab sofort

  • Schul­täg­lich unter­stützt Du unse­re Schul­bus­fah­rer und stehst den Schü­le­rIn­nen im Schul­bus hilf­reich zur Seite
  • Du bist Ansprech­part­ne­rIn für die Schü­le­rIn­nen im Schul­bus und sorgst für einen rei­bungs­lo­sen Ablauf
  • In Son­der­si­tua­tio­nen (Streit, Anfäl­le, Sor­gen) wirkst Du beru­hi­gend auf die Schü­le­rIn­nen ein
  • Idea­ler­wei­se kommst Du aus einem medi­zi­ni­schen oder päd­ago­gi­schen Umfeld oder hast ent­spre­chen­de Erfahrungen

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Neu­müns­ter: Fah­re­rIn (m/w/d) in der Schü­ler­be­för­de­rung, ab sofort

  • Schul­täg­lich fährst Du am Mor­gen Schü­le­rIn­nen zur Schule
  • Mit­tags und nach­mit­tags bringst Du die Schü­le­rIn­nen wie­der nach Hause
  • Du bist für das von uns gestell­te Medi­Car Fahr­zeug inkl. Pfle­ge zuständig

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Neu­müns­ter: Teil­zeit­kraft und Mini­job­ber in der Personenbeförderung

  • Als Teil­zeit­kraft arbei­test Du bei uns zeit­lich fle­xi­bel (ca. 20 Std./Woche) oder als MinijobberIn
  • Du über­nimmst die Beför­de­rung von Men­schen, die sich über Dei­ne Unter­stüt­zung freuen
  • Dein Arbeits­auf­kom­men ist varia­bel, ori­en­tiert sich an den Bedürf­nis­sen unse­rer Fahr­gäs­te und ermög­licht Dir Pau­sen im Arbeitstag

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Neu­müns­ter: Aus­hil­fe mit Füh­rer­schein Klas­se D

  • Dei­ne mög­li­chen Arbeits­zei­ten sind von Mon­tag bis Frei­tag, ger­ne auch nur zur gele­gent­li­chen Aus­hil­fe (Mini­job)
  • Du beför­derst unse­re Fahr­gäs­te in Klein- oder Midi­bus­sen (20-Sitzer)
  • Du fährst Lini­en- und Gelegenheitsverkehr
  • Wir über­neh­men die Kos­ten von Schu­lun­gen zur Auf­recht­erhal­tung der Klas­se D für die gewerb­li­che Nutzung

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Neu­müns­ter: Teil­zeit­kraft für Fahr­ten am Wochenende

  • Als Teil­zeit­kraft arbei­test Du am Wochen­en­de zeit­lich fle­xi­bel (Sams­tag oder Sonn­tag und/oder an Feiertagen)
  • Du über­nimmst die Beför­de­rung von Men­schen, die sich über Dei­ne Unter­stüt­zung freuen
  • Du ermög­lichst Dei­nen Fahr­gäs­ten die Teil­nah­me an Kaf­fee­kränz­chen, Geburts­tags­fei­ern, klei­nen Aus­flü­ge, etc.
  • Am Wochen­en­de pro­fi­tierst Du von attrak­ti­ven Schichtzulagen

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Bereich Flens­burg

Flens­burg: Fah­re­rIn (m/w/d) in der Personenbeförderung

  • Schul­täg­lich fährst Du am Mor­gen Schü­le­rIn­nen zur Schule
  • Mit­tags und nach­mit­tags bringst Du die Schü­le­rIn­nen wie­der nach Hause
  • Du bist für das von uns gestell­te Medi­Car Fahr­zeug inkl. Pfle­ge zuständig

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Bereich Kreis Ostholstein/ Eutin/ Lübeck

Eutin/Ostholstein/ Lübeck: Fah­re­rIn (m/w/d) in der Schülerbeförderung

  • Schul­täg­lich fährst Du am Mor­gen Schü­le­rIn­nen zur Schule
  • Mit­tags und nach­mit­tags bringst Du die Schü­le­rIn­nen wie­der nach Hause
  • Du bist für das von uns gestell­te Medi­Car Fahr­zeug inkl. Pfle­ge zuständig

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Bereich Kiel

Kiel: Fah­re­rIn (m/w/d) in der Schülerbeförderung

  • Schul­täg­lich fährst Du am Mor­gen Schü­le­rIn­nen zur Schule
  • Mit­tags und nach­mit­tags bringst Du die Schü­le­rIn­nen wie­der nach Hause
  • Du bist für das von uns gestell­te Medi­Car Fahr­zeug inkl. Pfle­ge zuständig

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Dei­ne Voraussetzungen:

  • Lang­jäh­ri­ge Fahr­er­fah­rung (Min­dest­al­ter: 21 Jahre)
  • Füh­rer­schein zur Fahr­gast­be­för­de­rung (kei­ne wei­te­re Fahr­prü­fung! Bit­te lies hier­zu auch “Wei­te­re Infos” wei­ter unten)
  • Ein­wand­frei­es erwei­ter­tes poli­zei­li­ches Führungszeugnis
  • Gepfleg­tes äuße­res Erscheinungsbild
  • Deutsch flie­ßend in Wort und Schrift
  • Zeit­li­che Flexibilität
  • Ger­ne Erfah­rung im Umgang mit beein­träch­tig­ten Menschen/Fahrdienst/Taxi
  • Unter 69. Jah­re (das Arbeits­ver­hält­nis endet auto­ma­tisch mit Ende des 69. Lebensjahres)

Wir bie­ten:

  • Die Mit­ar­beit in einem wert­schät­zen­den Team
  • Ein­brin­gung eige­ner Ideen und Handlungsvorschläge
  • Die Mög­lich­keit einer Pro­be­ar­beit, auf Wunsch auch mehrtägig
  • Kos­ten­über­nah­me für die erfor­der­li­che Gesund­heits­un­ter­su­chung zum Per­so­nen­be­för­de­rungs­schein nach vor­he­ri­ger Absprache
  • Regel­mä­ßi­ge kos­ten­freie Ers­te-Hil­fe-Kur­se (1x pro Jahr)
  • Kom­pe­tenz aus über 20 Jah­ren Erfah­rung in der Beför­de­rung beein­träch­tig­ter Menschen

Wei­te­re Infos:

Was ist der “Füh­rer­schein zur Fahrgastbeförderung”?

Der “Füh­rer­schein zur Fahr­gast­be­för­de­rung” wird umgangs­sprach­lich auch “Per­so­nen­be­för­de­rungs­schein” oder “P‑Schein” genannt. Er beinhal­tet kei­ne wei­te­ren Fahr­prü­fun­gen und ist daher direkt bei der zustän­di­gen Führerscheinstelle/ Stra­ßen­ver­kehrs­amt zu bean­tra­gen. Grund­vor­aus­set­zung für die Antrag­stel­lung ist zunächst die kör­per­li­che und geis­ti­ge Gesundheit.

Schritt 1: Gesund­heits­un­ter­su­chung zum Erwerb des Füh­rer­scheins zur Fahr­gast­be­för­de­rung beim Fach­arzt für Betriebs­me­di­zin (z.B. beim BAD). Die Unter­su­chung beinhal­tet auch eine augen­ärzt­li­che Unter­su­chung und einen Reak­ti­ons­test. Unter bestimm­ten Bedin­gun­gen über­neh­men wir die gesam­ten Kos­ten der Untersuchung.

Schritt 2: Bean­tra­gung des “Füh­rer­schein zur Fahr­gast­be­för­de­rung” bei der zustän­di­gen Führerscheinstelle/ Straßenverkehrsamt.

Die Orts­kun­de­prü­fung für Miet­wa­gen wur­de abge­schafft. Nur für das Len­ken eines Taxis bleibt die Orts­kun­de eine not­wen­di­ge Voraussetzung.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum soge­nann­ten “P‑Schein” erhältst Du hier: P‑Schein Infos

Die meis­ten Führerscheinstellen/ Stra­ßen­ver­kehrs­äm­ter ver­fü­gen über detail­lier­te Infor­ma­ti­ons­blät­ter. Um die in Ihrer Regi­on rich­ti­gen Abläu­fe ein­zu­hal­ten, emp­feh­len wir Dir die vor­he­ri­ge Kon­takt­auf­nah­me mit dem für Dich zustän­di­gem Amt.

War­um benö­ti­ge ich den “Füh­rer­schein zur Fahrgastbeförderung”?

Er ist ein Qua­li­täts­merk­mal, sowohl für uns, als auch für Dich als qua­li­fi­zier­ter Mit­ar­bei­ter. Er ist einer Art Ver­si­che­rung: Das poli­zei­li­che Füh­rungs­zeug­nis, sowie der Aus­zug aus dem Ver­kehrs­zen­tral­re­gis­ter sind Zeug­nis­se Dei­ner per­sön­li­chen Zuver­läs­sig­keit. Die medi­zi­ni­sche Unter­su­chung zeigt Dir an an, ob Du kör­per­lich und geis­tig gesund bist. Mit einem Per­so­nen­be­för­de­rungs­schein zeigst Du nicht nur uns uns, son­dern auch Dei­nen Fahr­gäs­ten, dass Du für die Beför­de­rung von Men­schen amt­lich geeig­net bist. Du weißt, dass die Sicher­heit der Fahr­gäs­te stets im Mit­tel­punkt ste­hen muss. Der bestan­de­ne Per­so­nen­be­för­de­rungs­schein ist dafür ein wich­ti­ges Merkmal!

Das selbst­stän­di­ge Fah­ren ist bei uns ohne Per­so­nen­be­för­de­rungs­schein oder Klas­se D nicht mehr mög­lich! Dies gilt auch für den frei­ge­stell­ten Ver­kehr. Bei Fra­gen zu die­sem The­ma spre­che uns bit­te an.

Was ist das “erwei­ter­te poli­zei­li­che Führungszeugnis”?

Im erwei­ter­ten Füh­rungs­zeug­nis sind wei­te­re Delik­te im nied­ri­gen Straf­be­reich, wie z.B.

  • Ver­let­zung der Für­sor­ge- und Erziehungspflicht
  • Aus­beu­tung von Prostituierten
  • Zuhäl­te­rei
  • Miss­hand­lung von Schutzbefohlenen
  • Men­schen­han­del
  • Kin­der­han­del
  • Ver­ur­tei­lun­gen wegen exhi­bi­tio­nis­ti­scher Handlungen
  • wegen Besit­zes und Ver­brei­tung von Kinderpornografie

ent­hal­ten.

Teil­wei­se waren die­se Delik­te bereits auch im „nor­ma­len Füh­rungs­zeug­nis“ bis­her auf­ge­führt, aller­dings waren in die­sen Füh­rungs­zeug­nis nicht aufgeführt:

  • Erst­ver­ur­tei­lun­gen unter 90 Tages­sät­zen Geldstrafe
  • Erst­ver­ur­tei­lun­gen unter 3 Mona­ten Freiheitsstrafe

Wer kann das “erwei­ter­te poli­zei­li­che Füh­rungs­zeug­nis” verlangen?

Das erwei­ter­te Füh­rungs­zeug­nis kann ver­langt werden

  • bei erfor­der­li­cher Prü­fung der Eig­nung nach § 72 a SGB VIII (Kin­der- und Jugend­hil­fe)
  • bei sons­ti­ger beruf­li­cher oder ehren­amt­li­cher Beauf­sich­ti­gungBetreu­ung,Erzie­hung und Aus­bil­dung von Minderjährigen
  • Tätig­kei­ten mit ver­gleich­ba­ren Kon­takt­mög­lich­kei­ten zu Min­der­jäh­ri­gen

Von daher kön­nen z.B. für Leh­rer, Bade­meis­ter, Bus­fah­rer (Schul­bus), Mit­ar­bei­ter des Jugend­am­tes, Kin­der­gärt­ner etc. erwei­ter­te Füh­rungs­zeug­nis­se ange­for­dert werden.

War­um das “erwei­ter­te poli­zei­li­che Führungszeugnis”?

Der Schutz von Min­der­jäh­ri­gen und beein­träch­tig­ten Fahr­gäs­ten besitzt höchs­te Prio­ri­tät. Aus die­sem Grund ist es eine Selbst­ver­ständ­lich­keit, dass wir auf die Vor­la­ge des erwei­ter­ten poli­zei­li­chen Füh­rungs­zeug­nis bestehen müssen.