Karriere

Du bist ein herzlicher und hilfsbereiter Mensch, fährst sicher Auto, legst Wert auf ein angenehmes Betriebsklima und möchtest einer sinnstiftenden Beschäftigung nachgehen? Dann bist Du so gut wie eingestellt!

Neumünster sucht Dich

Busbegleitung (m/w/d) in der Schülerbeförderung, ab sofort

  • Schultäglich unterstützt Du unsere Schulbusfahrer und stehst den SchülerInnen im Schulbus hilfreich zur Seite
  • Du bist AnsprechpartnerIn für die SchülerInnen im Schulbus und sorgst für einen reibungslosen Ablauf
  • In Sondersituationen (Streit, Anfälle, Sorgen) wirkst Du beruhigend auf die SchülerInnen ein
  • Idealerweise kommst Du aus einem medizinischen oder pädagogischen Umfeld oder hast entsprechende Erfahrungen
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FahrerIn (m/w/d) in der Schülerbeförderung, ab sofort

  • Schultäglich fährst Du am Morgen SchülerInnen zur Schule
  • Mittags und nachmittags bringst Du die SchülerInnen wieder nach Hause
  • Du bist für das von uns gestellte MediCar Fahrzeug inkl. Pflege zuständig
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Teilzeitkraft und Minijobber in der Personenbeförderung

  • Als Teilzeitkraft arbeitest Du bei uns zeitlich flexibel (ca. 20 Std./Woche) oder als MinijobberIn
  • Du übernimmst die Beförderung von Menschen, die sich über Deine Unterstützung freuen
  • Dein Arbeitsaufkommen ist variabel, orientiert sich an den Bedürfnissen unserer Fahrgäste und ermöglicht Dir Pausen im Arbeitstag
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Aushilfe mit Führerschein Klasse D

  • Deine möglichen Arbeitszeiten sind von Montag bis Freitag, gerne auch nur zur gelegentlichen Aushilfe (Minijob)
  • Du beförderst unsere Fahrgäste in Klein- oder Midibussen (20-Sitzer)
  • Du fährst Linien- und Gelegenheitsverkehr
  • Wir übernehmen die Kosten von Schulungen zur Aufrechterhaltung der Klasse D für die gewerbliche Nutzung
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Flensburg will Dich

Fahrer (m/w/d) in der Personenbeförderung

  • Schultäglich fährst Du am Morgen SchülerInnen zur Schule
  • Mittags und nachmittags bringst Du die SchülerInnen wieder nach Hause
  • Du bist für das von uns gestellte MediCar Fahrzeug inkl. Pflege zuständig
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Kreis Ostholstein/ Eutin/ Lübeck möchte Dich

Fahrer (m/w/d) in der Schülerbeförderung

  • Schultäglich fährst Du am Morgen SchülerInnen zur Schule
  • Mittags und nachmittags bringst Du die SchülerInnen wieder nach Hause
  • Du bist für das von uns gestellte MediCar Fahrzeug inkl. Pflege zuständig
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Kiel hat Lust auf Dich

Fahrer (m/w/d) in der Schülerbeförderung

  • Schultäglich fährst Du am Morgen SchülerInnen zur Schule
  • Mittags und nachmittags bringst Du die SchülerInnen wieder nach Hause
  • Du bist für das von uns gestellte MediCar Fahrzeug inkl. Pflege zuständig
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Deine Voraussetzungen:

  • Langjährige Fahrerfahrung (Mindestalter: 21 Jahre)
  • Führerschein zur Fahrgastbeförderung (keine weitere Fahrprüfung! Bitte lies hierzu auch “Weitere Infos” weiter unten)
  • Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Gepflegtes äußeres Erscheinungsbild
  • Deutsch fließend in Wort und Schrift
  • Zeitliche Flexibilität
  • Gerne Erfahrung im Umgang mit beeinträchtigten Menschen/Fahrdienst/Taxi
  • Unter 69. Jahre (das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ende des 69. Lebensjahres)
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Online-Bewerbung

Mit diesem Formular kannst du uns bequem online deine Bewerbung einreichen.

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Die meist gestellten Fragen

In unserem FAQ-Bereich findest Du Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Bewerbungsphasen.  Bei weiteren Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.

Der “Führerschein zur Fahrgastbeförderung” wird umgangssprachlich auch “Personenbeförderungsschein” oder “P‑Schein” genannt. Er beinhaltet keine weiteren Fahrprüfungen und ist daher direkt bei der zuständigen Führerscheinstelle/ Straßenverkehrsamt zu beantragen. Grundvoraussetzung für die Antragstellung ist zunächst die körperliche und geistige Gesundheit.

Schritt 1: Gesundheitsuntersuchung zum Erwerb des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung beim Facharzt für Betriebsmedizin (z.B. beim BAD). Die Untersuchung beinhaltet auch eine augenärztliche Untersuchung und einen Reaktionstest. Unter bestimmten Bedingungen übernehmen wir die gesamten Kosten der Untersuchung.

Schritt 2: Beantragung des “Führerschein zur Fahrgastbeförderung” bei der zuständigen Führerscheinstelle/ Straßenverkehrsamt.

Die Ortskundeprüfung für Mietwagen wurde abgeschafft. Nur für das Lenken eines Taxis bleibt die Ortskunde eine notwendige Voraussetzung.

Weitere Informationen zum sogenannten “P‑Schein” erhältst Du hier: P‑Schein Infos

Die meisten Führerscheinstellen/ Straßenverkehrsämter verfügen über detaillierte Informationsblätter. Um die in Ihrer Region richtigen Abläufe einzuhalten, empfehlen wir Dir die vorherige Kontaktaufnahme mit dem für Dich zuständigem Amt.

Er ist ein Qualitätsmerkmal, sowohl für uns, als auch für Dich als qualifizierter Mitarbeiter. Er ist einer Art Versicherung: Das polizeiliche Führungszeugnis, sowie der Auszug aus dem Verkehrszentralregister sind Zeugnisse Deiner persönlichen Zuverlässigkeit. Die medizinische Untersuchung zeigt Dir an an, ob Du körperlich und geistig gesund bist. Mit einem Personenbeförderungsschein zeigst Du nicht nur uns uns, sondern auch Deinen Fahrgästen, dass Du für die Beförderung von Menschen amtlich geeignet bist. Du weißt, dass die Sicherheit der Fahrgäste stets im Mittelpunkt stehen muss. Der bestandene Personenbeförderungsschein ist dafür ein wichtiges Merkmal!

Das selbstständige Fahren ist bei uns ohne Personenbeförderungsschein oder Klasse D nicht mehr möglich! Dies gilt auch für den freigestellten Verkehr. Bei Fragen zu diesem Thema spreche uns bitte an.

Im erweiterten Führungszeugnis sind weitere Delikte im niedrigen Strafbereich, wie z.B.

  • Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht
  • Ausbeutung von Prostituierten
  • Zuhälterei
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • Menschenhandel
  • Kinderhandel
  • Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen
  • wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie

enthalten.

Teilweise waren diese Delikte bereits auch im „normalen Führungszeugnis“ bisher aufgeführt, allerdings waren in diesen Führungszeugnis nicht aufgeführt:

  • Erstverurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe
  • Erstverurteilungen unter 3 Monaten Freiheitsstrafe

Das erweiterte Führungszeugnis kann verlangt werden

  • bei erforderlicher Prüfung der Eignung nach § 72 a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
  • bei sonstiger beruflicher oder ehrenamtlicher BeaufsichtigungBetreuung,Erziehung und Ausbildung von Minderjährigen
  • Tätigkeiten mit vergleichbaren Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen

Von daher können z.B. für Lehrer, Bademeister, Busfahrer (Schulbus), Mitarbeiter des Jugendamtes, Kindergärtner etc. erweiterte Führungszeugnisse angefordert werden.

Der Schutz von Minderjährigen und beeinträchtigten Fahrgästen besitzt höchste Priorität. Aus diesem Grund ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir auf die Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnis bestehen müssen.