Fahr­dienst für Rollstuhlfahrer

Der Fahr­dienst für Roll­stuhl­fah­rer ist unser Spe­zi­al­ge­biet und das Herz­stück unse­rer Arbeit. Im Lau­fe der letz­ten Jahr­zehn­te hat sich auf dem Gebiet der Roll­stuhl­be­för­de­rung jede Men­ge getan. So gehö­ren Drei-Punkt-Sys­te­me, Line­ar­lif­ter und ein voll­kli­ma­ti­sier­ter Fahr­gast­raum bei uns mitt­ler­wei­le zum Stan­dard. Alle unse­re Fahr­zeu­ge im Miet­wa­gen­ver­kehr (vgl. Taxi) sind als spe­zi­el­le Behin­der­ten­trans­port­wa­gen (BTW) nach DIN 75078 ausgerüstet.

Egal ob Sie allein oder in einer Grup­pe fah­ren möch­ten, unse­re Fahr­zeu­ge ver­fü­gen je nach Kon­fi­gu­ra­ti­on über 2–6 Roll­stuhl­plät­ze und Sitz­plät­ze für Begleit­per­so­nen. Durch die hydrau­li­schen Line­ar­lif­ter sind wir in der Lage auch grö­ße­re E‑Rollstühle und E‑Scooter zu beför­dern. Bit­te beach­ten Sie, dass der E‑Scooter Fahr­gast aus Sicher­heits­grün­den auf einen fes­ten Sitz­platz umstei­gen muss.

Sie kön­nen unse­ren Roll­stuhl­fahr­dienst wäh­rend der übli­chen Geschäfts­zei­ten vor­be­stel­len. Die Fahr­dienst­leis­tung selbst, stel­len wir Ihnen an 365 Tagen rund um die Uhr zur Ver­fü­gung. Wenn Sie kei­ne Mög­lich­keit haben bereits bei der Bestel­lung Ihre Rück­fahrt­zeit fest­zu­le­gen (z. B. bei Arzt­be­su­chen), steht Ihnen unser Team nach Abspra­che auch spon­tan zur Verfügung.

Den Fahr­dienst für Roll­stuhl­fah­rer bie­ten wir sowohl für Pri­vat­per­so­nen als auch für Insti­tu­tio­nen an.

Sie haben eine Fra­ge? Neh­men Sie ger­ne Kon­takt mit uns auf.