Kran­ken­be­för­de­rung Ände­rung zum 1. Juli 2020

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Kran­ken­fahr­ten zur ambu­lan­ten Behand­lung mit Taxi oder Miet­wa­gen für Pati­en­ten mit Merk­zei­chen “aG“, „Bl“, „H“, Pfle­ge­grad 3 mit dau­er­haf­ter Mobi­li­täts­be­ein­träch­ti­gung, Pfle­ge­grad 4 oder 5 sind unter „Geneh­mi­gungs­freie Fahr­ten“ eingeordnet.

Unter „Geneh­mi­gungs­pflich­ti­ge Fahr­ten zu ambu­lan­ten Behand­lun­gen“ wur­den For­mu­lie­run­gen und die Anord­nung ange­passt. So sind bei­spiels­wei­se alle Fahr­ten, die einen Trans­port mit einem Kran­ken­trans­port­wa­gen (KTW) erfor­dern, unter f) anzu­ge­ben. Dies gilt auch für KTW-Fahr­ten zur ambu­lan­ten Behand­lung für Pati­en­ten mit Merk­zei­chen “aG“, „Bl“, „H“, Pfle­ge­grad 3 mit dau­er­haf­ter Mobi­li­täts­be­ein­träch­ti­gung, Pfle­ge­grad 4 oder 5.

Bei „Behandlungstag/Behandlungsfrequenz und nächs­ter­reich­ba­re, geeig­ne­te Behand­lungs­stät­te“ kann bei geneh­mi­gungs­frei­en Fahr­ten zukünf­tig auf die Anga­be des Behand­lungs­ta­ges ver­zich­tet wer­den, wenn der Behand­lungs­tag nicht bekannt ist. Dies kann zum Bei­spiel dann in Betracht kom­men, wenn beim Haus­be­such die Not­wen­dig­keit eines Fach­arzt­be­su­ches fest­ge­stellt wird oder eine Ter­min­ver­ga­be über die Ter­min­ser­vice­stel­le erfolgt.

Unter „Art und Aus­stat­tung der Beför­de­rung“ wur­de die Anga­be von „Roll­stuhl“, „Tra­ge­stuhl“, „lie­gend“ für alle Beför­de­rungs­mit­tel ermög­licht. Die bis­he­ri­ge Dar­stel­lung hat in der Pra­xis zu Miss­ver­ständ­nis­sen geführt.

Fer­ner wur­den unter „Begründung/Sonstiges“ die Bei­spie­le um „Gewicht bei Schwer­ge­wicht­trans­port“ ergänzt. Auch die­se Ände­rung folgt auf­grund von Hin­wei­sen aus der Praxis.

Zudem wur­den auf der Rück­sei­te Ände­run­gen im Sin­ne der Trans­por­teu­re vorgenommen.

Wich­tig: Das geän­der­te For­mu­lar wird per Stich­tags­re­ge­lung zum 1. Juli 2020 ein­ge­führt. Die bis­he­ri­gen For­mu­la­re dür­fen nicht auf­ge­braucht wer­den. Die Vor­dru­ck­er­läu­te­run­gen wur­den ent­spre­chend angepasst.

Arti­kel aus: Kas­sen­ärzt­li­che Bun­des­ver­ei­ni­gung (KBV)

Comments 1

  1. Ich habe erst letz­te Woche von einer Bekann­ten erfah­ren, dass Fahr­ten zur Behand­lung, wie zum Bei­spiel eine Dia­ly­se­fahrt über­haupt mög­lich sind. Ich fin­de das ein sehr inter­es­san­tes Ange­bot. Beson­ders für Leu­te, die selbst nicht mehr in der Lage sind zu fah­ren, aber medi­zi­ni­sche Unter­stüt­zung benö­ti­gen. Auch, dass die­ses Ange­bot für Men­schen mit Pfle­ge­grad 3 gilt fin­de ich sin­nig, da hier auch Demenz­pa­ti­en­ten dazu­ge­hö­ren können.

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