Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung mit Taxi oder Mietwagen für Patienten mit Merkzeichen “aG“, „Bl“, „H“, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5 sind unter „Genehmigungsfreie Fahrten“ eingeordnet.
Unter „Genehmigungspflichtige Fahrten zu ambulanten Behandlungen“ wurden Formulierungen und die Anordnung angepasst. So sind beispielsweise alle Fahrten, die einen Transport mit einem Krankentransportwagen (KTW) erfordern, unter f) anzugeben. Dies gilt auch für KTW-Fahrten zur ambulanten Behandlung für Patienten mit Merkzeichen “aG“, „Bl“, „H“, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung, Pflegegrad 4 oder 5.
Bei „Behandlungstag/Behandlungsfrequenz und nächsterreichbare, geeignete Behandlungsstätte“ kann bei genehmigungsfreien Fahrten zukünftig auf die Angabe des Behandlungstages verzichtet werden, wenn der Behandlungstag nicht bekannt ist. Dies kann zum Beispiel dann in Betracht kommen, wenn beim Hausbesuch die Notwendigkeit eines Facharztbesuches festgestellt wird oder eine Terminvergabe über die Terminservicestelle erfolgt.
Unter „Art und Ausstattung der Beförderung“ wurde die Angabe von „Rollstuhl“, „Tragestuhl“, „liegend“ für alle Beförderungsmittel ermöglicht. Die bisherige Darstellung hat in der Praxis zu Missverständnissen geführt.
Ferner wurden unter „Begründung/Sonstiges“ die Beispiele um „Gewicht bei Schwergewichttransport“ ergänzt. Auch diese Änderung folgt aufgrund von Hinweisen aus der Praxis.
Zudem wurden auf der Rückseite Änderungen im Sinne der Transporteure vorgenommen.
Wichtig: Das geänderte Formular wird per Stichtagsregelung zum 1. Juli 2020 eingeführt. Die bisherigen Formulare dürfen nicht aufgebraucht werden. Die Vordruckerläuterungen wurden entsprechend angepasst.
Artikel aus: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
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Ich habe erst letzte Woche von einer Bekannten erfahren, dass Fahrten zur Behandlung, wie zum Beispiel eine Dialysefahrt überhaupt möglich sind. Ich finde das ein sehr interessantes Angebot. Besonders für Leute, die selbst nicht mehr in der Lage sind zu fahren, aber medizinische Unterstützung benötigen. Auch, dass dieses Angebot für Menschen mit Pflegegrad 3 gilt finde ich sinnig, da hier auch Demenzpatienten dazugehören können.