Coro­na Schles­wig-Hol­stein Update November

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Öffent­li­cher Per­so­nen­nah­ver­kehr (ÖPNV)

In Bus­sen und Bah­nen gilt die Mas­ken­pflicht — auch in Taxen und Schul­bus­sen. Sofern das Abstands­ge­bot ein­ge­hal­ten wer­den kann, soll­te der Min­dest­ab­stand zu ande­ren Per­so­nen gewahrt wer­den — er ist aber wegen der räum­li­chen Gege­ben­hei­ten nicht zwin­gend. Die Maß­ga­ben gel­ten auch für Pas­sa­gie­re in Fern­zü­gen, Fern­bus­sen oder Fäh­ren, sofern sie nicht in pri­va­ten Abtei­len allei­ne oder mit der eige­nen bekann­ten Rei­se­grup­pe sitzen.

Ab 30. Novem­ber gilt die Mas­ken­pflicht auch in Bahn­hö­fen, auf Bahn­hofs­vor­plät­zen und Hal­te­stel­len, wenn die Kom­mu­ne es behörd­lich ange­ord­net hat. Die­se Anord­nung wird in der Regel durch Schil­der an den betrof­fe­nen Orten ausgewiesen.

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