Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
In Bussen und Bahnen gilt die Maskenpflicht — auch in Taxen und Schulbussen. Sofern das Abstandsgebot eingehalten werden kann, sollte der Mindestabstand zu anderen Personen gewahrt werden — er ist aber wegen der räumlichen Gegebenheiten nicht zwingend. Die Maßgaben gelten auch für Passagiere in Fernzügen, Fernbussen oder Fähren, sofern sie nicht in privaten Abteilen alleine oder mit der eigenen bekannten Reisegruppe sitzen.
Ab 30. November gilt die Maskenpflicht auch in Bahnhöfen, auf Bahnhofsvorplätzen und Haltestellen, wenn die Kommune es behördlich angeordnet hat. Diese Anordnung wird in der Regel durch Schilder an den betroffenen Orten ausgewiesen.