Fahr­trai­ning für Rollstuhlbusfahrer

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Im Fahr­trai­ning üben unse­re Fah­rer das Ver­hal­ten in einer Not­fall­si­tua­ti­on. Voll­brem­sun­gen und rich­ti­ges Gegen­len­ken wird auf der Trai­nings­an­la­ge der Stra­ßen­ver­kehrs­ge­nos­sen­schaft (SVG) aus­gie­big trai­niert. Unter Anlei­tung der Fach­kräf­te für Arbeits­si­cher­heit kann so die Fahr­phy­sik und dass Ver­hal­ten, sowie die Gren­zen des eige­nen Fahr­zeugs aus­gie­big getes­tet werden.

Eine mit Was­ser benetz­te Folie simu­liert eine regen­nas­se Fahr­bahn. Hier erlebt der Fah­rer am eige­nen Leib, wie sich der Brems­weg sei­nes Fahr­zeugs deut­lich erhöht.

Beson­ders inter­es­sant wird es für die Kol­le­gen, wenn sie ein­mal den Fahr­gast­platz ein­neh­men müs­sen und dem Fahr­ver­hal­ten eines Kol­le­gen aus­ge­setzt sind. Wie stark hier die Flieh­kräf­te wir­ken und wie sehr man als Per­son dem jewei­li­gen Fah­rer aus­ge­lie­fert ist, spürt man beson­ders deut­lich, wenn man im Roll­stuhl Platz nimmt.  Für die Fah­rer ist dies immer eine ganz beson­ders beein­dru­cken­de Erfah­rung, die nach­denk­lich macht und sen­si­bi­li­sie­ren soll.

MediCar GmbH & Co.KG Rollstuhleinweisung

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Des Wei­te­ren wer­den sich gemein­sam die Maße des Fahr­zeugs ange­schaut. Hier­bei geht es vor allen Din­gen dar­um, die Grö­ße des eige­nen Fahr­zeugs bes­ser abschät­zen zu kön­nen und beson­ders gefähr­de­te Berei­che, wie z.B. den “toten Win­kel” ken­nen­zu­ler­nen. Schil­der und Deko­ra­tio­nen sind zwar schön, jedoch soll­ten die­se im Sicht­be­reich nur sehr spar­sam ein­ge­setzt wer­den. Fazit: Stoff­tie­re, Wim­pel und ande­re lose Gegen­stän­de haben auf dem Arma­tu­ren­brett schlicht­weg nichts zu suchen.

Auch lose Tei­le im Fahr­zeug, wer­den beim Brem­sen zur Gefahr. So ist stets dar­auf zu ach­ten, dass Kin­der­sit­ze bei Nicht­be­nut­zung ent­we­der auf den Sit­zen mit einem Gurt befes­tigt wer­den oder sicher unter den Sitz­bän­ken depo­niert werden.

Wich­tig für alle Roll­stuhl­bus­fah­rer! Egal, ob Kun­de oder Fah­rer es für sinn­voll hal­ten: Aus Sicher­heits­grün­den muss der im Fahr­zeug mon­tier­te Schul­ter­schräg­gurt immer in Ver­bin­dung mit unse­rem Becken­gurt ein­ge­setzt wer­den. Die 4‑Punkt Siche­rung am Fahr­zeug­bo­den muss zwin­gend gewähr­leis­tet sein.

Alle die­se Maß­nah­men tra­gen dazu bei, die Per­so­nen­be­för­de­rung im Roll­stuhl siche­rer zu machen.

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